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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen des HumanFlow Zentrums

Folgende Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen des HumanFlow Zentrums (nachfolgend als HumanFlow bezeichnet)

I. Vertragsabschluss, Kündigung, Rücktritt, Stornierung des Hotelaufnahmevertrages

Der HumanFlowaufnahmevertrag kommt zustande durch die schriftliche, telefonische oder mündliche Bestätigung einer Buchung seitens von HumanFlow bzw. durch die Annahme eines Angebotes von HumanFlow durch den Gast.
Wird der Vertrag ganz oder teilweise vom Gast durch Abbestellung gekündigt, so muss HumanFlow seine Zustimmung hierzu erteilen. Wird die Vertragsauflösung von HumanFlow nicht akzeptiert, wird sich HumanFlow bemühen, den freien Kurplatz an andere Interessenten
zu vermitteln.

Ist HumanFlow dies nicht möglich, wird die Zahlung des vereinbarten Preises für den vertraglich vereinbarten Zeitraum fällig. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • Bis 10 Tage vor Anreise: kostenfrei
  • 9 – 3 Tage vor Anreise: 40 %
  • 2 – Anreisetag: 60 %
  • Nichtanreise ohne Stornierung ( No show ) 100%

Dem Gast wird eingeräumt HumanFlow nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer war oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
HumanFlow ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere dann wenn höhere Gewalt oder andere von HumanFlow nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Teilnehmerplätze unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. den Gast oder dem Zweck betreffend, gebucht wurden, sowie wenn HumanFlow begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf von HumanFlow gefährden können.
Ist der Rücktritt von HumanFlow berechtigt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Reist der Gast auf eigenen Wunsch früher, als ursprünglich vereinbart ab, hat HumanFlow das Recht den Gesamtbetrag in Rechnung zu stellen.

II.  Preiserhöhungen, Zahlung, Erfüllungsort

Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.

HumanFlow ist berechtigt eine Zahlung in Höhe der vertraglichen Festlegung im Voraus der Anreise des Gastes im HumanFlow Zentrum zu verlangen. Andere Zahlungstermine können vertraglich festgelegt werden.

Aufgelaufene Forderungen können jederzeit fällig gestellt und unverzügliche Zahlung verlangt werden. Bei Zahlungsverzug können Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank verlangt werden.
Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von HumanFlow aufrechnen oder mindern.

Erfüllungsort ist Badenweiler. Die Zahlung kann in bar oder per Überweisung erfolgen. Falls keine andere Vereinbarung vorliegt, kann der Gast die Überweisung nach Kurende tätigen.
Die Bezahlung sollte spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Kurende erfolgen.

III.  Fremdleistungen

Neben den HumanFlow Leistungen können den Gästen Fremdleistungen vermittelt werden, z.B. Ayurveda Konsultationen. Fremdleistungen werden nicht durch HumanFlow durchgeführt, sondern von Dritten (Leistungserbringern) in eigener Verantwortung erbracht.

VI  Haftung / Verjährung

HumanFlow haftet im Bereich der eigenen Leistungserbringung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen HumanFlow als auch gegen sein Personal beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet HumanFlow jedoch auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit.
 Die Verjährungsfrist beträgt für Ansprüche des Kunden gegen HumanFlow sechs Monate nach Erbringung der vereinbarten Leistung. Die kurze Verjährungsfrist gilt zugunsten von HumanFlow auch bei Ansprüchen aus culpa in contrahendo, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung.

Für Fremdleistungen wird keine Gewähr übernommen.


VII  Schlussbestimmungen

Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des für den Sitz von HumanFlow zuständigen Gerichts vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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